Friday , 21.11.2008 , 20:48 Uhr

 

 

 

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Geschäftsbedingungen der Firma
Wolfgang Schwindt Barcoding & Digital Services als Betreiber des Online-Dienstes "barcodes-on-demand.com".

 
 

 

  barcodes-on-demand.com erstellt Strichcodes für Macintosh
 

 

 

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

B. Ergänzende Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am Online-Dienst "barcodes-on-demand.com"

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines.
Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle an die Firma Wolfgang Schwindt Barcoding & Digital Services (nachfolgend Firma W. Schwindt genannt), erteilten Aufträge und sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und Auftragsannahme. Sie gelten ohne besonderen Hinweis auch für Folge-Aufträge. Sie sind durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die die Firma W. Schwindt nicht ausdrücklich schriftlich anerkannten, sind für die Firma W. Schwindt unverbindlich, auch wenn die Firma W. Schwindt Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preisangebote.
Die Preisangebote werden in Euro abgegeben und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise die keine Mehrwertsteuer enthalten; Sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Firma W. Schwindt.

3. Auftragsbestätigungen.
Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt, sofern die Firma W. Schwindt innerhalb einer Woche nach Versanddatum keine gegenteilige Nachricht vom Auftraggeber erhalten hat.

4. Zahlungen.
Die Zahlungsziele für unsere Kunden werden individuell gehandhabt. Sie werden auf dem Rechnungsvordruck ausgewiesen. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlungen haben bis zu dem aus der Rechnung ersichtlichen Zahlungsdatum netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wird bei den Zahlungszielen ein Skontoabzug ausgewiesen, so hat die Zahlung des um den Skontobetrages geminderten Rechnungsbetrages bis zu dem auf der Rechnung genannten Zahlungstermin zu erfolgen.
Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
Dem Auftraggeber, soweit er Kaufmann ist, steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu vergüten Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Gutschriftsanzeige bei der Firma W. Schwindt eingeht.
Erlangt die Firma W. Schwindt davon Kenntnis, daß die Erfüllung ihres Zahlungsanspruches gefährdet ist, so ist die Firma W. Schwindt berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen und die Lieferung aller bei ihr lagernden Bestände des Auftraggebers, bis zur Erfüllung dieses Verlangens abzulehnen. Dabei ist ohne Belang, wann die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers eingetreten ist. Haftungsansprüche aus der Zurückhaltung der Ware oder der Zwecksicherstellung des Zahlungsanspruches verweigerten Ablieferung sind nicht gegeben.
Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zu Gunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalte.
Das Eigentumsrecht bleibt uns bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung rührenden Verpflichtungen vorbehalten. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle gelieferten Dienstleistungen oder Waren, solange noch irgend eine Forderung des Lieferanten, auch aus anderen Verkäufen, Kreditgebühren, Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten bestehen. Erst wenn der Saldo des Käufers restlos ausgeglichen ist, erlischt der Eigentumsvorbehalt. An allen vom Auftraggeber übergebenen Manuskripten, Datenträgern und Materialien jeder Art wird hinsichtlich sämtlicher Forderungen der Firma W. Schwindt mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
Zum Weiterverkauf und Weitergabe der Lieferung ist der Auftraggeber nur mit schriftlicher Genehmigung berechtigt.

6. Lieferungen und Leistungen.
Lieferungen und Leistungen gelten ab Bayreuth, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und in fachüblicher Verpackung. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, erfolgt der Versand per Post. Transportversicherungen werden von der Firma W. Schwindt nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Es empfiehlt sich daher, Sendungen, deren Äußeres auf Beschädigungen des Inhalts schließen läßt, nur mit Vorbehalt und Schadensansprüchen gegen das Transportunternehmen anzunehmen bzw. festgestellte Schäden bei diesem sofort zu reklamieren.

7. Lieferzeit.
Liefertermine werden von uns individuell mit dem Kunden vereinbart. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eintreffens der für die Produktion benötigten Arbeitsunterlagen; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Fertigungsmustern, Korrekturen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar mit der Bestätigung der Änderungen, jedoch spätestens 10 Tage nach dem Änderungsauftrag.

8. Lieferverzug.
Bei Lieferverzug der Firma W. Schwindt ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Ausübung des ihm gesetzlich zustehenden Rechts berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns oder für Folgeschäden kann er nicht verlangen.

9. Auftragsverpflichtung.
Die Firma W. Schwindt hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, die Ausführung eines Auftrags abzubrechen, wenn die Firma W. Schwindt den Inhalt aus moralischen oder ethischen Gründen ablehnt.
In diesem Fall bestehen seitens des Auftraggebers keinerlei Ansprüche, insbesondere termingerechter Fertigstellung.

10. Beanstandungen.
Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen müssen sofort mitgeteilt und die Ware zur Nachprüfung bereitgestellt werden. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung können keinerlei Rechte aufgrund von Mängeln oder Abweichungen vom Muster und dergleichen mehr, geltend gemacht werden. Kleine Abweichungen der Lieferung berechtigen nur zu Beanstandungen, wenn sie den vorgesehenen Gebrauchszweck der Lieferung wesentlich beeinträchtigen. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt kostenlose Beseitigung der Mängel durch uns.
Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
Die Firma W. Schwindt haftet nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe der Auftragssumme, für die der Firma W. Schwindt in Auftrag gegebenen Leistungen und Lieferungen.

11. Muster, Entwürfe, Skizzen und Projektvorschläge.
Muster, Entwürfe, Skizzen und Projektvorschläge gelten nur als ungefähre Grundlage. Gewähr für die Genauigkeit kann nur im Rahmen gewerbeüblicher Forderungen geleistet werden. Muster, Entwürfe, Skizzen und Projektvorschläge, die auf Verlangen hergestellt worden sind, können zu den Herstellungskosten berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Zu einer Nachprüfung der eingereichten Unterlagen, auch in bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter, ist die Firma W. Schwindt nicht verpflichtet.

12. Urheberrecht.
Der Auftragnehmer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Firma W. Schwindt von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

13. Schäden und Verluste.
Wenn die der Firma W. Schwindt übergebenen Manuskripte, Originale, Datenträger, etc. oder sonstige angebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
Treten bei Unterlieferanten der Firma W. Schwindt Schäden oder Verluste ein, so haftet die Firma W. Schwindt nur bis zur Höhe ihrer eigenen Ansprüche gegen den Unterlieferanten. Die Firma W. Schwindt haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die das auf eigenen oder fremden Fahrzeugen transportierte Gut bei der Abholung der Lieferung oder im Verkehr vom oder zum Lieferanten auf dem Transport erleidet. Die Gefahr des Transports geht bei der Lieferung grundsätzlich ab Werk auf den Empfänger über, auch wenn freie Zulieferung oder Abholung vereinbart oder der Preis frei Haus gestellt wurde.
Wird eine Transportversicherung gewünscht, ist diese beim Auftraggeber oder Eigentümer rechtzeitig zu besorgen.

14. Schreibfehler.
Schreibfehler, die durch uns verursacht wurden, werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden vom Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere bei Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die deutsche Rechtschreibung ist der „Duden", letzte Ausgabe, maßgebend.
Texte, die uns auf elektronischem Weg oder auf Datenträgern übermittelt werden, die 1:1 weiterverarbeitet werden sollen, werden von der Firma W. Schwindt nicht auf ihre syn-taktische und logische Richtigkeit überprüft. Daraus resultierende Folgefehler in der Weiterverarbeitung sind vom Auftraggeber zu verantworten.

15. Korrekturabzüge.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Schreib- und sonstige Fehler zu prüfen und der Firma W. Schwindt druckreif erklärt zurückzugeben. Die Firma W. Schwindt haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Schreibfehler auf grobes Verschulden.

16. Verwahrung, Versicherung.
Vorlagen, Arbeitsfilme und die zum Druck notwendigen Endfilme und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände, egal ob sie vom Auftraggeber bzw. von Dritten auf seine Veranlassung hin zur Verfügung gestellt oder von der Firma W. Schwindt zur Erbringung der vertraglichen Leistung angefertigt worden sind, werden sofern nicht in einem gesonderten Vertrag anders vereinbart, von der Firma W. Schwindt 2 Jahre, gerechnet ab Auftragserteilung im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht verwahrt. Während dieser zweijährigen Aufbewahrungspflicht haftet die Firma W. Schwindt lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Nach Ablauf der Zweijahresfrist werden diese archivierten Unterlagen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet.
Sollen die oben aufgeführten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

17. Speicherung von Datenbeständen.
Die Speicherung von Datenbeständen wird nur als Zwischenprodukt vorgenommen. Alle gespeicherten Daten bleiben, wenn nicht mit gesondertem Vertrag anders vereinbart ist, unser Eigentum; sie werden nur zur Abwicklung des betreffenden Auftrages verwendet, mit Auslieferung des Endproduktes, 14 Tage nach Rechnungstellung gelöscht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Daten die der periodisch wiederkehrenden Erscheinung von Druckerzeugnissen dienen, und zu denen eigenständige Verträge vereinbart werden. Sollen von uns erfaßte oder übertragene Daten gespeichert und gepflegt werden, muß dies bei Auftragsvergabe schriftlich vereinbart werden. Für Programm- und Systemfehler, die die Firma W. Schwindt nicht zu vertreten hat, kann keine Haftung übernommen werden. Selbstverständlich halten wir uns an das Bundesdatenschutzgesetz und dessen Rechtsvorschriften. Wir verbürgen uns für Verschwiegenheit, insbesondere, daß keine Daten unbefugt an Dritte weitergegeben werden.

18. Periodische Arbeiten.
Verträge über regelmäßige wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

19. Impressum.
Die Firma W. Schwindt kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise ihren Firmentext oder Firmenzeichen anbringen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

20. Mündliche Abmachungen.
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozessen ist ausschließlich Bayreuth in der Bundesrepublik Deutschland.

B. Ergänzende Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am Online-Dienst "barcodes-on-demand.com"

1. Allgemeines.
Die folgenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Online-Dienst "barcodes-on-demand.com" regeln die Rechtsverhältnisse für die Teilnahme am oben genannten Online-Dienst und gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma W. Schwindt in Bayreuth.

 2. Teilnahme am Online-Dienst.
Der Online-Dienst "barcodes-on-demand.com" richtet sich ausdrücklich an Fachbetriebe des Medienverarbeitenden Gewerbes, die über die nötige Sach- und Fachkenntnis der Strichcodierung verfügen (siehe auch Punkt 4. Haftung).
Mit der Rücksendung der Auftragsbestätigung inklusive des Benutzernamens und des Zugangscodes sowie des Freischaltungstermins durch die Firma W. Schwindt an den Auftraggeber tritt die Teilnahme in Kraft. Die Teilnahme am Online-Dienst ist für den Auftraggeber nicht an einen Zeitraum oder bestimmte Bestellmengen gebunden. Die Teilnahme kann zum Ende jedes Monats durch Kündigung in Schriftform beendet werden.
Die Firma W. Schwindt ist berechtigt, Antragstellern ohne Angabe von Gründen die Teilnahme zu verweigern oder bei Vorliegen wichtiger Gründe die Teilnahme fristlos zu kündigen.

3. Rechnungstellung und Zahlung.
Die Firma W. Schwindt erstellt auf Basis der Anzahl der im Zeitraum (Monat oder Vierteljahr) mit dem Dienst erstellten Strichcodes nach der jeweils gültigen Preisliste eine Sammelrechnung für den vergangenen Zeitraum. Zu diesem Zwecke werden alleZugriffe des Auftraggebers auf den Dienst vom System protokolliert.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß der fällige Rechnungsbetrag von seinem Geschäftskonto durch die Firma W. Schwindt eingezogen wird. Eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften wird vom Antragsteller bei Antragstellung zur Teilnahme am Online-Dienst erteilt.

4. Haftung.
Der
Auftraggeber erklärt ausdrücklich, daß er über die nötige Sach- und Fachkenntnis in der Erzeugung und der Verwendung von Strichcodes verfügt und die nötige Sorgfalt und die geeigneten Geräte bei der Weiterverarbeitung der Strichcodes zu gedruckten Erzeugnissen einsetzt.
Die Firma W. Schwindt haftet daher nicht für Ansprüche des Auftragebers, die durch mangelnde Umsicht des Auftraggebers oder seiner Geschäftspartner, bei der Erzeugung, der (digitalen) Bearbeitung oder beim Druck von Strichcodes beim Auftraggeber oder seiner Geschäftspartner entstanden sind.
Zur Beweisführung bei eventuellen Streitfällen, wird auf den Servern des Dienstes die vom Auftraggeber erzeugte Strichcode-Datei aufbewahrt.

Die Firma W. Schwindt haftet weiterhin nicht für die permanente Verfügbarkeit des Dienstes im Internet,

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barcodes-on-demand.com erstellt Strichcodes für Windows
 

 

   
 

 

   
 

 

   

 

 

 

 

 
 

 

 

R: BCGES_ 1181 _ 28.09.2001

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die erwähnten Markennamen sind im Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber dieser Marken. Durch die Erwähnung dieser Markennamen wird kein Recht am Eigentum dieser Marken durch Schwindt Barcoding & Digital Services hergeleitet.

     
Unsere Strichccode-Programme
   

 

 

 

 

Copyright © 2003: Schwindt B2B-Application Service, aktualisiert: 21.12.2002

Ein Dienst von Schwindt Barcoding & Digital Services in Bayreuth, Deutschland.

   
       

 

   
             
             
             

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