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A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines.
Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle an
die Firma Wolfgang Schwindt Barcoding & Digital Services (nachfolgend
Firma W. Schwindt genannt), erteilten Aufträge und sind wesentlicher
Bestandteil unserer Angebote und Auftragsannahme. Sie gelten ohne besonderen
Hinweis auch für Folge-Aufträge. Sie sind durch Auftragserteilung
oder Annahme der Lieferung oder Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen
des Bestellers, die die Firma W. Schwindt nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannten, sind für die Firma W. Schwindt unverbindlich, auch wenn
die Firma W. Schwindt Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preisangebote.
Die Preisangebote werden in Euro abgegeben und sind, wenn nichts anderes
erwähnt ist, Preise die keine Mehrwertsteuer enthalten; Sie erlangen
die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch
die Firma W. Schwindt.
3. Auftragsbestätigungen.
Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt, sofern die Firma W. Schwindt
innerhalb einer Woche nach Versanddatum keine gegenteilige Nachricht vom
Auftraggeber erhalten hat.
4. Zahlungen.
Die Zahlungsziele für unsere Kunden werden individuell gehandhabt.
Sie werden auf dem Rechnungsvordruck ausgewiesen. Die Zahlungsfristen
laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlungen haben bis zu dem aus der Rechnung
ersichtlichen Zahlungsdatum netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wird bei
den Zahlungszielen ein Skontoabzug ausgewiesen, so hat die Zahlung des
um den Skontobetrages geminderten Rechnungsbetrages bis zu dem auf der
Rechnung genannten Zahlungstermin zu erfolgen.
Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder dem Wert
der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
Dem Auftraggeber, soweit er Kaufmann ist, steht wegen etwaiger eigener
Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs-
oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu vergüten
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag als Zahlungseingang,
an dem die Gutschriftsanzeige bei der Firma W. Schwindt eingeht.
Erlangt die Firma W. Schwindt davon Kenntnis, daß die Erfüllung
ihres Zahlungsanspruches gefährdet ist, so ist die Firma W. Schwindt
berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu
verlangen und die Lieferung aller bei ihr lagernden Bestände des
Auftraggebers, bis zur Erfüllung dieses Verlangens abzulehnen. Dabei
ist ohne Belang, wann die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des
Auftraggebers eingetreten ist. Haftungsansprüche aus der Zurückhaltung
der Ware oder der Zwecksicherstellung des Zahlungsanspruches verweigerten
Ablieferung sind nicht gegeben.
Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zu Gunsten des Auftraggebers
abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen
Kosten zu tragen.
5. Eigentumsvorbehalte.
Das Eigentumsrecht bleibt uns bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung
rührenden Verpflichtungen vorbehalten. Dieser Eigentumsvorbehalt
gilt auch für alle gelieferten Dienstleistungen oder Waren, solange
noch irgend eine Forderung des Lieferanten, auch aus anderen Verkäufen,
Kreditgebühren, Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten bestehen. Erst
wenn der Saldo des Käufers restlos ausgeglichen ist, erlischt der
Eigentumsvorbehalt. An allen vom Auftraggeber übergebenen Manuskripten,
Datenträgern und Materialien jeder Art wird hinsichtlich sämtlicher
Forderungen der Firma W. Schwindt mit der Übergabe ein Pfandrecht
bestellt.
Zum Weiterverkauf und Weitergabe der Lieferung ist der Auftraggeber nur
mit schriftlicher Genehmigung berechtigt.
6. Lieferungen und Leistungen.
Lieferungen und Leistungen gelten ab Bayreuth, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und in fachüblicher
Verpackung. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, erfolgt
der Versand per Post. Transportversicherungen werden von der Firma W. Schwindt
nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
Es empfiehlt sich daher, Sendungen, deren Äußeres auf Beschädigungen
des Inhalts schließen läßt, nur mit Vorbehalt und Schadensansprüchen
gegen das Transportunternehmen anzunehmen bzw. festgestellte Schäden
bei diesem sofort zu reklamieren.
7. Lieferzeit.
Liefertermine werden von uns individuell mit dem Kunden vereinbart. Die
Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eintreffens der für die Produktion
benötigten Arbeitsunterlagen; sie endet mit dem Tage, an dem die
Ware das Lieferwerk verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit
eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Fertigungsmustern,
Korrekturen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen,
und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des
Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung
Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen,
so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar mit der Bestätigung der
Änderungen, jedoch spätestens 10 Tage nach dem Änderungsauftrag.
8. Lieferverzug.
Bei Lieferverzug der Firma W. Schwindt ist der Auftraggeber in jedem Falle
erst nach Stellung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Ausübung des
ihm gesetzlich zustehenden Rechts berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns
oder für Folgeschäden kann er nicht verlangen.
9. Auftragsverpflichtung.
Die Firma W. Schwindt hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, die Ausführung
eines Auftrags abzubrechen, wenn die Firma W. Schwindt den Inhalt aus moralischen
oder ethischen Gründen ablehnt.
In diesem Fall bestehen seitens des Auftraggebers keinerlei Ansprüche,
insbesondere termingerechter Fertigstellung.
10. Beanstandungen.
Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen
müssen sofort mitgeteilt und die Ware zur Nachprüfung bereitgestellt
werden. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung können keinerlei
Rechte aufgrund von Mängeln oder Abweichungen vom Muster und dergleichen
mehr, geltend gemacht werden. Kleine Abweichungen der Lieferung berechtigen
nur zu Beanstandungen, wenn sie den vorgesehenen Gebrauchszweck der Lieferung
wesentlich beeinträchtigen. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt
kostenlose Beseitigung der Mängel durch uns.
Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung führen.
Die Firma W. Schwindt haftet nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
und nur bis zur Höhe der Auftragssumme, für die der Firma W. Schwindt
in Auftrag gegebenen Leistungen und Lieferungen.
11. Muster, Entwürfe, Skizzen und Projektvorschläge.
Muster, Entwürfe, Skizzen und Projektvorschläge gelten nur als
ungefähre Grundlage. Gewähr für die Genauigkeit kann nur
im Rahmen gewerbeüblicher Forderungen geleistet werden. Muster, Entwürfe,
Skizzen und Projektvorschläge, die auf Verlangen hergestellt worden
sind, können zu den Herstellungskosten berechnet werden, auch wenn
der Auftrag nicht erteilt wird. Zu einer Nachprüfung der eingereichten
Unterlagen, auch in bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter,
ist die Firma W. Schwindt nicht verpflichtet.
12. Urheberrecht.
Der Auftragnehmer haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
Der Auftraggeber hat die Firma W. Schwindt von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
13. Schäden und Verluste.
Wenn die der Firma W. Schwindt übergebenen Manuskripte, Originale,
Datenträger, etc. oder sonstige angebrachte Sachen gegen Diebstahl,
Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur
eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
Treten bei Unterlieferanten der Firma W. Schwindt Schäden oder Verluste
ein, so haftet die Firma W. Schwindt nur bis zur Höhe ihrer eigenen
Ansprüche gegen den Unterlieferanten. Die Firma W. Schwindt haftet
nicht für Schäden irgendwelcher Art, die das auf eigenen oder
fremden Fahrzeugen transportierte Gut bei der Abholung der Lieferung oder
im Verkehr vom oder zum Lieferanten auf dem Transport erleidet. Die Gefahr
des Transports geht bei der Lieferung grundsätzlich ab Werk auf den
Empfänger über, auch wenn freie Zulieferung oder Abholung vereinbart
oder der Preis frei Haus gestellt wurde.
Wird eine Transportversicherung gewünscht, ist diese beim Auftraggeber
oder Eigentümer rechtzeitig zu besorgen.
14. Schreibfehler.
Schreibfehler, die durch uns verursacht wurden, werden kostenfrei berichtigt.
Dagegen werden vom Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes
nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche
Abänderungen, insbesondere bei Besteller- und Autorenkorrekturen,
nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die
deutsche Rechtschreibung ist der Duden", letzte Ausgabe, maßgebend.
Texte, die uns auf elektronischem Weg oder auf Datenträgern übermittelt
werden, die 1:1 weiterverarbeitet werden sollen, werden von der Firma W. Schwindt nicht auf ihre syn-taktische und logische Richtigkeit überprüft.
Daraus resultierende Folgefehler in der Weiterverarbeitung sind vom Auftraggeber
zu verantworten.
15. Korrekturabzüge.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Schreib- und sonstige Fehler
zu prüfen und der Firma W. Schwindt druckreif erklärt zurückzugeben.
Die Firma W. Schwindt haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene
Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges
nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Schreibfehler
auf grobes Verschulden.
16. Verwahrung, Versicherung.
Vorlagen, Arbeitsfilme und die zum Druck notwendigen Endfilme und andere
der Wiederverwendung dienenden Gegenstände, egal ob sie vom Auftraggeber
bzw. von Dritten auf seine Veranlassung hin zur Verfügung gestellt
oder von der Firma W. Schwindt zur Erbringung der vertraglichen Leistung
angefertigt worden sind, werden sofern nicht in einem gesonderten Vertrag
anders vereinbart, von der Firma W. Schwindt 2 Jahre, gerechnet ab Auftragserteilung
im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht verwahrt. Während dieser
zweijährigen Aufbewahrungspflicht haftet die Firma W. Schwindt lediglich
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Nach Ablauf der Zweijahresfrist werden diese archivierten Unterlagen ohne
vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet.
Sollen die oben aufgeführten Gegenstände versichert werden,
so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
17. Speicherung von Datenbeständen.
Die Speicherung von Datenbeständen wird nur als Zwischenprodukt vorgenommen.
Alle gespeicherten Daten bleiben, wenn nicht mit gesondertem Vertrag anders
vereinbart ist, unser Eigentum; sie werden nur zur Abwicklung des betreffenden
Auftrages verwendet, mit Auslieferung des Endproduktes, 14 Tage nach Rechnungstellung
gelöscht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Daten die der periodisch
wiederkehrenden Erscheinung von Druckerzeugnissen dienen, und zu denen
eigenständige Verträge vereinbart werden. Sollen von uns erfaßte
oder übertragene Daten gespeichert und gepflegt werden, muß
dies bei Auftragsvergabe schriftlich vereinbart werden. Für Programm-
und Systemfehler, die die Firma W. Schwindt nicht zu vertreten hat, kann
keine Haftung übernommen werden. Selbstverständlich halten wir
uns an das Bundesdatenschutzgesetz und dessen Rechtsvorschriften. Wir
verbürgen uns für Verschwiegenheit, insbesondere, daß
keine Daten unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
18. Periodische Arbeiten.
Verträge über regelmäßige wiederkehrende Arbeiten
können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß
eines Monats gekündigt werden.
19. Impressum.
Die Firma W. Schwindt kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung
des Auftraggebers in geeigneter Weise ihren Firmentext oder Firmenzeichen
anbringen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er
hieran ein überwiegendes Interesse hat.
20. Mündliche Abmachungen.
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher
Bestätigung.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozessen ist ausschließlich Bayreuth
in der Bundesrepublik Deutschland.
B. Ergänzende Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme am Online-Dienst "barcodes-on-demand.com"
1. Allgemeines.
Die folgenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die
Teilnahme am Online-Dienst "barcodes-on-demand.com" regeln die Rechtsverhältnisse
für die Teilnahme am oben genannten Online-Dienst und gelten in Verbindung
mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma W. Schwindt in
Bayreuth.
2. Teilnahme am Online-Dienst.
Der Online-Dienst "barcodes-on-demand.com" richtet sich ausdrücklich
an Fachbetriebe des Medienverarbeitenden Gewerbes, die über die nötige
Sach- und Fachkenntnis der Strichcodierung verfügen (siehe auch Punkt
4. Haftung).
Mit der Rücksendung der Auftragsbestätigung inklusive des Benutzernamens
und des Zugangscodes sowie des Freischaltungstermins durch die Firma W.
Schwindt an den Auftraggeber tritt die Teilnahme in Kraft. Die Teilnahme
am Online-Dienst ist für den Auftraggeber nicht an einen Zeitraum
oder bestimmte Bestellmengen gebunden. Die Teilnahme kann zum Ende jedes
Monats durch Kündigung in Schriftform beendet werden.
Die Firma W. Schwindt ist berechtigt, Antragstellern ohne Angabe von Gründen
die Teilnahme zu verweigern oder bei Vorliegen wichtiger Gründe die
Teilnahme fristlos zu kündigen.
3. Rechnungstellung und Zahlung.
Die Firma W. Schwindt erstellt auf Basis der Anzahl der im Zeitraum (Monat
oder Vierteljahr) mit dem Dienst erstellten Strichcodes nach der jeweils
gültigen Preisliste eine Sammelrechnung für den vergangenen
Zeitraum. Zu diesem Zwecke werden alleZugriffe des Auftraggebers auf den
Dienst vom System protokolliert.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß der fällige
Rechnungsbetrag von seinem Geschäftskonto durch die Firma W. Schwindt
eingezogen wird. Eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften wird
vom Antragsteller bei Antragstellung zur Teilnahme am Online-Dienst erteilt.
4. Haftung.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, daß er über
die nötige Sach- und Fachkenntnis in der Erzeugung und der Verwendung
von Strichcodes verfügt und die nötige Sorgfalt und die geeigneten
Geräte bei der Weiterverarbeitung der Strichcodes zu gedruckten Erzeugnissen
einsetzt.
Die Firma W. Schwindt haftet daher nicht für Ansprüche des Auftragebers,
die durch mangelnde Umsicht des Auftraggebers oder seiner Geschäftspartner,
bei der Erzeugung, der (digitalen) Bearbeitung oder beim Druck von Strichcodes
beim Auftraggeber oder seiner Geschäftspartner entstanden sind.
Zur Beweisführung bei eventuellen Streitfällen, wird auf den
Servern des Dienstes die vom Auftraggeber erzeugte Strichcode-Datei aufbewahrt.
Die Firma W. Schwindt haftet weiterhin nicht für
die permanente Verfügbarkeit des Dienstes im Internet,
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